AUS DEM PFARRVERBAND – ANMELDEN ZUM MESSBESUCH NICHT MEHR NOTWENDIG
Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020: Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räume ist unbedingt einzuhalten: Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. Die Beschränkung der Gesamtzahl aller Mitfeiernden nach dem Berechnungsschlüssel 10m² pro Person entfällt ab 29.05.2020 Die telefonische Anmeldung ist nicht mehr notwendig Pfarrlicher Willkommensdienst (Ordnerdienst) ist weiter zu gewährleisten Mund- und Nasenschutz (Maske, Schal, Tuch) nur beim Hineingehen und beim Verlassen. Beim Kommuniongang ist für die…