AUS DEM PFARRVERBAND – Regelung der Begräbnisfeier
Der Abschied von einem geliebten Menschen ist nie einfach. Durch die Corona-Krise wird den Hinterbliebenen diese Situation noch schwerer gemacht. Denn auch bei Beerdigungen sind große Menschengruppen aufgrund der Ansteckungsgefahr verboten. Wir haben heute wieder bei der zuständigen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya nachgefragt: Nach wie vor gilt für die Verabschiedung von Verstorbenen, dass diese nur im Rahmen einer Feier am Friedhof, also im Freien, und nur im engsten Familienkreis* stattfinden darf. Gelockert wurde die Regelung dahingehend, dass die Anzahl der…