AUS DEM PFARRVERBAND – AB 15. SEPTEMBER WIEDER FFP2-MASKE BEI DEN GOTTESDIENSTEN
War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei den Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab Mittwoch, 15. September, die FFP2-Maske wieder notwendig: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anpasst. Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung…