AUS DEM PFARRVERBAND – AB 15. SEPTEMBER WIEDER FFP2-MASKE BEI DEN GOTTESDIENSTEN

AUS DEM PFARRVERBAND – AB 15. SEPTEMBER WIEDER FFP2-MASKE BEI DEN GOTTESDIENSTEN

War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei den Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab Mittwoch, 15. September, die FFP2-Maske wieder notwendig: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anpasst. Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Wie schon seit Anfang Juli, so ist weiterhin kein Mindestabstand einzuhalten, es gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.

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