AUS DEM PFARRVERBAND – bischöfliche Anordnung Diözese St. Pölten in Sachen Corona-Virus
Zusammengefasst in Kurzform: Die bischöfliche Anordnung für die Pfarren in der Diözese St. Pölten: Der Bischof erlässt folgende Detailbestimmungen hinsichtlich der Verordnung der Bundesregierung in Bezug auf Präventionsmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus: Diese Maßnahmen gelten ab 11. März vorerst bis 3. April 2020: Die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr…