AUS DEM PFARRVERBAND – Gottesdienste ab 15. Mai mit Beschränkungen möglich

AUS DEM PFARRVERBAND – Gottesdienste ab 15. Mai mit Beschränkungen möglich

Gottesdienste: Ab 15. Mai mit Beschränkungen erlaubt

23. April 2020: In der Pressekonferenz der Bundesregierung, an der als Vertreter aller Religionsgemeinschaften auch Kardinal Christoph Schönborn teilnahm, wurden heute die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten vorgestellt, die ab dem 15. Mai 2020 in die Umsetzung gehen. „Die umfangreichen Gespräche der letzten Tage, die Abstimmungsarbeit und Bemühungen aller beteiligten Verantwortlichen zu diesem Schritt bedeuten für mich eine große Freude. Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christinnen und Christen wesentlich für unseren Glauben“, betont Bischof Alois Schwarz in einer ersten Stellungnahme. „Weiterhin wird es Mut und Inspiration brauchen, um viele Menschen zu erreichen und ich bin dankbar für die vielen Initiativen und Umsetzungen in den Pfarren, um in großer Lebendigkeit erreichbar zu sein. Die Beschränkungen, die weiterhin gut und notwendig sind, können wir nur gemeinsam gestalten“, so Schwarz.

Seitens der Diözese St. Pölten tagte im Anschluss an die heutige Pressekonferenz die Arbeitsgruppe „Liturgie“ des Krisenstabes, um auf Basis der Veröffentlichungen der Bundesregierung Details und Konkretisierungen für die Pfarren der Diözese St. Pölten zu beraten. Die Konkretisierungen, die ab 15. Mai 2020 in den Kirchen der Diözese St. Pölten gelten, werden zeitnah veröffentlicht. Die Pfarren werden heute in einem Brief erneut auf die derzeit gültigen Bestimmungen hingewiesen sowie eingeladen, die konkreten Voraussetzungen der Pfarrkirchen und Kapellen hinsichtlich der vorgestellten Rahmenbedingungen in einem ersten Schritt zu prüfen. Seitens der Diözese ist das Bischöfliche Ordinariat die Schnittstelle für alle Vorbereitungen und Bestimmungen.

Die heute vorgestellten Rahmenbedingungen – und damit die Grundlage für die Ausarbeitung der diözesanen Bestimmungen – sind:

  •  die Beschränkung der anwesenden Personen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter
  •  ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von 2m (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt) 
  •  das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (für Kinder ab dem 7. Lebensjahr) 
  •  das Desinfizieren häufig genutzter Oberflächen
  •  eine verpflichtende Einlasskontrolle und entsprechende Ordnerdienste

In Bezug auf die Feier der Eucharistie werden derzeit auf Österreichebene gemeinsam mit Experten aus dem Gesundheitsbereich Möglichkeiten geprüft, ob bzw. in welcher Form der Kommunionempfang stattfinden kann.

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