AUS DEM PFARRVERBAND – ANMELDEN ZUM MESSBESUCH NICHT MEHR NOTWENDIG

AUS DEM PFARRVERBAND – ANMELDEN ZUM MESSBESUCH NICHT MEHR NOTWENDIG

Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020: Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räume ist unbedingt einzuhalten:

  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. Die Beschränkung der Gesamtzahl aller Mitfeiernden nach dem Berechnungsschlüssel 10m² pro Person entfällt ab 29.05.2020
  • Die telefonische Anmeldung ist nicht mehr notwendig
  • Pfarrlicher Willkommensdienst (Ordnerdienst) ist weiter zu gewährleisten
  • Mund- und Nasenschutz (Maske, Schal, Tuch) nur  beim Hineingehen und beim Verlassen. Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend
  • Handdesinfektion beim Kircheneingang; häufig benutzte Flächen werden desinfiziert
  • Auf das Händereichen als Zeichen beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet
  • Die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt
  • Kommunionspendung nur bei den Sonn- u. Feiertagsmessen: Mundkommunion und Kelchkommunion sind weiterhin nicht möglich
  • Kinder, die mit ihren Eltern zur Kommunion hinzutreten, werden ohne Berührung gesegnet
  • Entfall des Spendedialogs „Der Leib Christi.“- „Amen“
  • Für den Kommunionempfang erfolgt das Hinzutreten in angemessenem Abstand
  • Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand bzw. in Ruhe und Würde zu kommunizieren
  • Bei der Kommunionspendung ist darauf zu achten, dass sich die Hände nicht berühren
  • Alle diese Maßnahmen sind verpflichtend einzuhalten

Hier gehts zur Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur stufenweisen Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste Fassung vom 27. Mai 2020, wirksam ab 29. Mai 2020

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