AUS DEM PFARRVERBAND – Erneute Bischöfliche Anordnung – keine ÖFFENTLICHEN GOTTESDIENSTE
Bischöfliche Anordnung für die Pfarren, Kirchenrektorate und andere Einrichtungen in der Diözese St. Pölten Aufgrund der Gespräche der Österreichischen Bundesregierung mit Kirchen- und Religionsvertretern, darunter Vertretern der Österreichischen Bischofskonferenz vom Donnerstag, 12. März 2020 ordnet der Bischof in Bezug auf die Corona-Präventionsmaßnahmen folgende Bestimmungen für die Diözese St. Pölten an: Diese neuen Maßnahmen gelten ab Montag, 16. März 2020 bis vorerst Freitag, 3. April 2020. Die Kirchen und Kapellen in der Diözese St. Pölten bleiben zum persönlichen Gebet offen. Die…