AUS DEM PFARRVERBAND – 27.03.2020 Karwoche und Osterfeiern unter Pandemie-Bedingungen

AUS DEM PFARRVERBAND – 27.03.2020 Karwoche und Osterfeiern unter Pandemie-Bedingungen

27.03.2020: In einem Brief wandten sich der Diözesanbischof Alois Schwarz und der Vizekanzler des Ordinariats St. Pölten an den Pfarrverband mit den aktuellen Informationen, welche die Rahmenordnung der Feierlichkeiten der Karwoche und Ostern in den Pfarren bilden:

Hochwürdige Herren Pfarrer, Moderatoren und Provisoren,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren und kirchlichen Einrichtungen der Diözese St. Pölten!Der Bischof bedankt sich sehr herzlich für Ihren Dienst in dieser schwierigen Situation. Es ist wahrlich eine Herausforderung, den Seelsorgsdienst unter den gegebenen Rahmenbedingungen treu und verlässlich zu erfüllen. Es ist nicht einfach zu akzeptieren, dass derzeit keine Gottesdienste gemeinsam mit den Gläubigen stattfinden können, dass keine pastoralen Aktivitäten möglich sind.
Wir wollen unsere aufrichtige Wertschätzung für das Mittragen, Ihr Verständnis, Ihr Engagement, Ihre Kreativität und Ihre Treue im seelsorglichen Wirken, das sich gerade jetzt so ganz anders gestaltet, ausdrücken und wissen uns im Gebet verbunden.
Die Osterfeiern 2020 werden „unter Pandemie-Bedingungen“ stattfinden müssen, und was dies heuer bedeutet, haben die österreichischen Bischöfe jetzt in „grundsätzlichen Vorüberlegungen  für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht“ dargelegt.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat daher beschlossen: Eine österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien unter den Pandemie-Bedingungen.

  • Die Chrisammessen auf die Zeit nach Aufhebung der Beschränkungen aufgrund des Corona-Virus zu verschieben. Ein Termin wird zeitgerecht bekannt gegeben.
  • Die Gemeinden werden aufgefordert, jedenfalls die Glocken zu läuten, wenn sie Gottesdienst feiern und jeweils während des Gloria am Gründonnerstag und in der
    Osternacht.
  • Das Bischöfliche Ordinariat empfiehlt die Rahmenordnung genau zu lesen. Die Rahmenordnung erklärt sich von selbst.
  • Gestalten Sie bitte dementsprechend die Feierlichkeiten in den Pfarren. Finden Sie bitte Wege, Möglichkeiten zur Feier von Ostern zu Hause den Menschen in Ihrer Pfarre nahezubringen (Pfarr- oder Informationsblatt, Email-Newsletter, telefonische Informationen z.B. durch Pfarrgemeinderäte, Mithilfe ev. durch Informationen seitens der politischen Gemeinde – seien Sie bitte diesbezüglich kreativ und einfallsreich).
  • Für die Feiern in der Gemeinschaft zu Hause ist auf der Seite des Liturgiereferats unter https://liturgie.dsp.at/einrichtungen/liturgie/home der Menüpunkt „Karwoche und Ostern – Beten und Feiern in der Ausnahmesituation“ eingerichtet, der ständig aktualisiert wird. Dort gibt es unter „Hausgebete – Feiern in der Familie“ einen Link zu http://www.netzwerkgottesdienst.at, wo für die Feiern der Hohen Woche (und ggf. über Ostern hinaus) Formulare als PDF-Datei zu finden sind, jeweils in doppelter Ausführung: zusätzlich zum allgemeinen Formular adaptiert auch für die Feier mit Kindern. Machen Sie diese Möglichkeiten bitte in den Pfarren bekannt. Eine andere Möglichkeit ist, einen kleinen Feiertext anhand dieser Vorlagen oder Teilen davon selbst herzustellen und z.B. am Schriftenstand aufzulegen. Es ist eine besondere Zeit, in der wir alle engen persönlichen Kontakte meiden müssen. Dennoch können wir über die „Neuen Medien“ verbunden sein und Stundengebete und Gottesdienste mitfeiern. Hier der Link: https://presse.dsp.at/einrichtung/kommunikation/artikel/2020/die-kirche-kommt-ins-haus Die Aufstellung dieser Möglichkeiten zum Mitfeiern wird als pdf-Datei mitgemailt.
  • Ergänzende Hinweise zur Rahmenordnung:
  • Bezüglich jener fünf Personen (inklusive Priester), die stellvertretend an den Feiern teilnehmen dürfen, ist überlegenswert, ob es nicht gut wäre, den/die PGRObmann/Obfrau, wenn möglich und nicht zur Risikogruppe gehörend, als Lektor/in oder wahlweise als Kantor/in zu nehmen. Das sind gewählte Personen und auch nach außen hin eine sichtbare Vertretung für die Pfarrgemeinde.
  • Auch am Ostersonntag gilt die Regelung, dass fünf Personen teilnehmen dürfen.
  • Wenn ein Priester einen Pfarrverband oder mehrere Pfarren leitet und er üblicherweise den Feiern der Kar- und Ostertage mehrfach in seinen Pfarren vorsteht, so kann dies in diesem Jahr nicht auf diese Art stattfinden. Jeder Priester darf die Gottesdienste nur einmal feiern. Dass Diakone, PastoralassistentInnen oder WortGottesFeier-LeiterInnen die Feiern in einer Pfarrkirche halten, weil der Priester in einer anderen Kirche feiert, ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Am Ostersonntag möge in Pfarrverbänden auch in jenen Pfarrkirchen eine Osterkerze angezündet werden, in denen keine Gottesdienste stattfinden. Das Anzünden muss nicht der Seelsorger, sondern kann z.B. auch der Mesner machen. Die Kerze soll auch nur einen kurzen Zeitraum brennen.
  • Auferstehungsprozessionen können nicht stattfinden. Die in der Rahmenordnung angesprochene, zusätzliche Karfreitagsbitte wird ebenfalls übermittelt!
  • Ratschen von Haus zu Haus bzw. in Gruppen ist nicht möglich. Es kann aber zu Hause geratscht werden, wenn jemand eine Ratsche zu Hause hat.
  • Organisierte Anbetungsstunden in Gruppen am Gründonnerstag (Ölbergandacht) oder Karsamstag (Hl. Grab) können nicht stattfinden. Man kann die Menschen motivieren, zu den ortsüblichen Zeiten zu Hause diese Betstunden zu halten.
  • Ob ein Heiliges Grab in den Kirchen aufgestellt wird, bleibt den Pfarrern überlassen.
  • Bezüglich Speisenweihe: Siehe Rahmenordnung unter Osternacht!
  • Emmausgang: Dieser ist im gewohnten Sinn nicht möglich, aber man könnte anregen, dass Familien ihren Spaziergang an diesem Tag als „Emmausgang“ gestalten.
  • Sonstiges österliches Brauchtum oder Traditionen in den Pfarren: Bitte die Rahmenordnung beachten, ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Bundesregierung.
  • Weiters werden häufig Fragen zu folgenden Themen gestellt, die nicht unmittelbar mit den Kar- und Ostertagen zusammenhängen:
    Verschiebung der Erstkommunionen und Firmungen. Noch einmal zur Klarstellung das Zitat aus dem Schreiben der Österr. Bischofskonferenz: „Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden.“ D.h.: Erst wenn die Bundesregierung Versammlungen ermöglicht, können diese Feiern stattfinden. Wann das ist, ist leider derzeit noch nicht absehbar.
  • Initiative „Lichter der Hoffnung leuchten in ganz Österreich“: Diese ist als eine gute Anregung zum Gebet um 20.00h und zum Stellen einer Kerze ans Fenster zu sehen.
    Eine Anordnung dazu gibt es ebenso wenig wie zum Läuten der Glocken um diese Zeit.
    In den meisten Pfarren läuten ohnehin die Glocken zum Angelus-Gebet. Hier ist
    Fingerspitzengefühl gefragt.
  • Sorgen Sie bitte für die rechtzeitige Absage von Pfarrausflügen, Pfarrreisen, Wallfahrten o.ä.
  • Die Fastenaktion wird bis Pfingsten weitergeführt.
  • Nicht vergessen werden in den Pfarren mögen die alleinstehenden, kranken, alten, hilfsbedürftigen Menschen. Kirche und Caritas will gerade in dieser herausfordernden Zeit für jene Menschen da sein, die uns besonders brauchen. Pfarren sind wesentliche Ankerpunkte für Menschen in unsicheren Zeiten. Den Hinweis auf die neue Caritas-Hotline für Menschen, die sich mit Anliegen an die Caritas wenden wollen, bitte in den Pfarren kommunizieren. Hotline: 0676/838 44 77 44.
  • Pfarrbriefe/Pfarrblätter sollten, sofern die Zeit noch reicht, als Gelegenheit genutzt werden, Ostergrüße des Pfarrers/Seelsorgeteams/Pfarrgemeinderats zu übermitteln, aktuelle Informationen aus der Pfarre zu kommunizieren, Hilfsangeboten in der Pfarre/Gemeinde bekannt zu machen, Gottesdienstmodelle und spirituelle Texten zur Verfügung zu stellen.
  • Alle Pfarrämter ersuchen wir, diese Informationen auch an jene kirchlichen Einrichtungen weiterzugeben, die im Pfarrgebiet liegen, und bitte auch an die Priesterpensionisten im
    Pfarrgebiet weiterzuleiten.
  • Die Dechanten ersuchen wir, im Blick zu haben, ob es im jeweiligen Dekanat Pfarren gibt, die keine Mailanbindung haben und in solchen Fällen einen Weg zu suchen, diesen diese
    Informationen zukommen zu lassen (z.B. per Fax, wenn vorhanden).
  • Abschließend noch ein Zusatzhinweis: ORF III überträgt heute Freitag live ab 18.00h die Andacht von Papst Franziskus mit dem Segen „Urbi et orbi“. Bitte weitersagen!

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