AUS DEM PFARRVERBAND – ANMELDEN ZUM MESSBESUCH NICHT MEHR NOTWENDIG
Lockerung der Maßnahmen ab 29. Mai 2020: Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räume ist unbedingt einzuhalten:
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. Die Beschränkung der Gesamtzahl aller Mitfeiernden nach dem Berechnungsschlüssel 10m² pro Person entfällt ab 29.05.2020
- Die telefonische Anmeldung ist nicht mehr notwendig
- Pfarrlicher Willkommensdienst (Ordnerdienst) ist weiter zu gewährleisten
- Mund- und Nasenschutz (Maske, Schal, Tuch) nur beim Hineingehen und beim Verlassen. Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend
- Handdesinfektion beim Kircheneingang; häufig benutzte Flächen werden desinfiziert
- Auf das Händereichen als Zeichen beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet
- Die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt
- Kommunionspendung nur bei den Sonn- u. Feiertagsmessen: Mundkommunion und Kelchkommunion sind weiterhin nicht möglich
- Kinder, die mit ihren Eltern zur Kommunion hinzutreten, werden ohne Berührung gesegnet
- Entfall des Spendedialogs „Der Leib Christi.“- „Amen“
- Für den Kommunionempfang erfolgt das Hinzutreten in angemessenem Abstand
- Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand bzw. in Ruhe und Würde zu kommunizieren
- Bei der Kommunionspendung ist darauf zu achten, dass sich die Hände nicht berühren
- Alle diese Maßnahmen sind verpflichtend einzuhalten