AUS DEM PFARRVERBAND – NEUE RAHMENORDNUNG AB 5. März 2022

AUS DEM PFARRVERBAND – NEUE RAHMENORDNUNG AB 5. März 2022

Die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März 2022

Was ändert sich?

  • Mindestabstand entfällt 
  • 3G-Regel für liturgische Dienste entfällt
  • Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend 
  • Nur bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottes-dienstraumes) ist die FFP2 Maske verpflichtend!
  • Keine Einschränkung beim Volksgesang

Hier geht es zur Vollversion der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste.

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