AUS DEM PFARRVERBAND – NEUE RAHMENORDNUNG AB 5. März 2022
Die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab 5. März 2022
Was ändert sich?
- Mindestabstand entfällt
- 3G-Regel für liturgische Dienste entfällt
- Maske während der Feier empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend
- Nur bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottes-dienstraumes) ist die FFP2 Maske verpflichtend!
- Keine Einschränkung beim Volksgesang
Hier geht es zur Vollversion der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste.