AUS DEM PFARRVERBAND – Ausgangssperre gilt nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten
Die Bischöfe der betroffenen Ostregion haben bereits am 25.03.2021 mit dem Kultusministerium vereinbart, dass die österlichen Gottesdienste unter strenger Einhaltung der geltenden Rahmenordnung stattfinden können.
Das bedeutet für uns allerdings auch, dass wir in großer Gewissenhaftigkeit und Verantwortung mit dieser Möglichkeit des gemeinsamen Feierns umgehen müssen.
Die verordnete Ausgangssperre gilt lt. Info der Diözese St. Pölten nicht für die Teilnahme an Gottesdiensten.
Die Gläubigen sollen nach den Gottesdiensten nicht im Kirchenraum oder vor der Kirche zusammenstehen, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.
Die Konzentration auf das liturgische Kernprogramm soll nicht als Begrenzung, sondern als lohnender Blick auf das Wesentliche wahrgenohmen und der Tod und die Auferstehung Christi ganz in den Fokus gerückt werden.
Es wird dringend empfohlen, die sonst üblichen Prozessionen (Palm- und Osterprozessionen) in diesem Jahr nicht abzuhalten.
Ein Anmeldesystem bittet den Gottesdienstteilnehmern die Sicherheit, dass die Abstände von 2 m gewahrt werden.