AUS DEM PFARRVERBAND – Erneute Bischöfliche Anordnung – keine ÖFFENTLICHEN GOTTESDIENSTE
Bischöfliche Anordnung für die Pfarren, Kirchenrektorate und andere Einrichtungen in der Diözese St. Pölten
Aufgrund der Gespräche der Österreichischen Bundesregierung mit Kirchen- und Religionsvertretern, darunter Vertretern der Österreichischen Bischofskonferenz vom Donnerstag, 12. März 2020 ordnet der Bischof in Bezug auf die Corona-Präventionsmaßnahmen folgende Bestimmungen für die Diözese St. Pölten an:
Diese neuen Maßnahmen gelten ab Montag, 16. März 2020 bis vorerst Freitag, 3. April 2020.
- Die Kirchen und Kapellen in der Diözese St. Pölten bleiben zum persönlichen Gebet offen. Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
- Die Priester sind aufgerufen, täglich die in der Einleitung des Messbuches (n. 209ff) angegebene Messfeier ohne Gemeinde zu zelebrieren. Die derzeitigen Umstände sind als „gerechte und vernünftige“ Gründe zu werten, Messen in Stellvertretung und Intention für die Gemeinde und die Menschen zu feiern.
- Alle öffentlichen Gottesdienste werden ausgesetzt (Eucharistiefeiern, Wortgottesfeiern, Kreuzwege und andere Andachten).
- Die Pfarrer und Kirchenrektoren sind eingeladen, nach eigenem Ermessen das Allerheiligste für die persönliche Anbetung auszusetzen.
- Das persönliche Gebet wie auch das Gebet in der Familie sollen gerade in diesen Tagen der vorösterlichen Zeit besonders gefördert werden.
- Die Gläubigen sind eingeladen, die täglichen Gottesdienste über Internet, Radio und Fernsehen mitzufeiern; hierzu werden Informationen bereit gestellt.
- Weiters dürfen keine öffentlichen kirchlichen Versammlungen stattfinden.
- Trauungen und Taufen sind ausnahmslos zu verschieben.
- Für die Verabschiedung von Verstorbenen, gilt, dass diese nur im Rahmen einer Feier am Friedhof, also im Freien, und nur im engsten Kreis stattfinden darf. Das Requiem darf erst nach Aufhebung sämtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsmaßnahmen gegen das Corona-Virus gefeiert werden.
- Die Krankenkommunion – besonders in der Zeit vor Ostern – ist auf Wunsch der Betroffenen möglich.ür die Verabschiedung von Verstorbenen, gilt, dass diese nur im Rahmen einer Feier am Friedhof, also im Freien, und nur im engsten Kreis stattfinden darf
- Ab sofort sind ALLE pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Beispiele dafür sind: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.
Auf die seitens der Diözese bereits empfohlenen Hygienemaßnahmen wird verwiesen: Sorgfältiges Händewaschen. - Türklinken und Handläufe in und am Kirchengebäude sowie häufig berührte Oberflächen wie die Oberseite der Kirchenbänke sind generell in Zeiten erhöhten Infektionsaufkommens regelmäßig zu reinigen.
- Diese Bestimmungen sind den Gläubigen durch Aushang im Schaukasten und über die pfarrlichen Medien zeitnah mitzuteilen
Empfehlung: - Der Parteienverkehr in Pfarrkanzleien während dieser Zeit sollte sich nach Möglichkeit auf Telefonate und Emailverkehr beschränken.
- Der Pfarrer, Moderator bzw. Provisor kann zur bestmöglichen Umsetzung der Anordnungen den Vorstand des PGR beiziehen (Ausnahme zur genannten Absage von Veranstaltungen).
Die Ordensgemeinschaften und andere spirituelle Gemeinschaften sind verpflichtet, sich in ihrer Verantwortung den Maßnahmen der Diözese anzuschließen. - Sollten die Maßnahmen nicht am 3. April 2020 enden oder zwischenzeitlich andere Vorgaben gemacht werden, werden zeitgerecht weitere Regelungen bekannt gegeben, vor allem was die Feier von Karwoche und Ostern betrifft.
St. Pölten, am 13. März 2020
Zl.O-267/20
Dr. Gottfried Auer e.h. +Alois Schwarz e.h.
Ordinariatskanzler Bischof