AUS DEM PFARRVERBAND – Erforderliche Zustimmung des jeweiligen Pfarrseelsorgers für pastorale Dienste in anderen Pfarren

AUS DEM PFARRVERBAND – Erforderliche Zustimmung des jeweiligen Pfarrseelsorgers für pastorale Dienste in anderen Pfarren

Ordinariatskanzler Msgr. Lic. Markus Heinz der Diözese St. Pölten richtet ein Rundschreiben an alle Pfarren:

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst!

Aufgrund vermehrter Rückfragen im Bischöflichen Ordinariat in den vergangenen Monaten möchte ich daran erinnern, dass die Organisation und Koordination von Gottesdiensten und pastoralen Aktivitäten den jeweiligen Pfarrseelsorgern zukommt (vgl. cann. 519 u. 520 CIC).

Vor der Annahme oder Zusage pastoraler Dienste in anderen Pfarren ist daher ausnahmslos bereits im Vorfeld die Zustimmung und Erlaubnis des zuständigen Pfarrseelsorgers einzuholen.

Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Feier von Sakramenten, sondern auch für jede Form von Gottesdiensten.

Dabei ist ebenso zu vermeiden, allein schon durch eine grundsätzliche Bereitschaftserklärung Wünschen von Ortsgemeinschaften oder einzelnen Gruppen Vorschub zu leisten, welche die pastorale Planung in den Pfarren bzw. Pfarrverbänden, die gerade im Hinblick auf die Feste im Kirchenjahr meist lange im Voraus erfolgt, untergraben.

Dies zu beachten ist nicht nur eine Frage der Zuständigkeit, sondern auch der guten Zusammenarbeit und mitbrüderlichen Solidarität.

Mit herzlichen Grüßen

Markus Heinz

DIÖZESE SANKT PÖLTEN
Msgr. Lic. Markus Heinz
Ordinariatskanzler
Domplatz 13100 St. Pölten
T  +43 2742 324 301
M +43 676 82 66 11 301
E  [email protected]

 

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