AUS DEM PFARRVERBAND – Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Österreichs Bischöfe konkretisieren Weisungen für Gottesdienst und Sakramentenspendung
(kathpress.at)
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die für den kirchlichen Bereich geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekräftigt und konkretisiert. In einer am Donnerstag beschlossenen und am Freitag veröffentlichten Erklärung wird nochmals verbindlich festgehalten, dass bis auf Weiteres alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen untersagt sind und abgesagt werden. Daher hat die Bischofskonferenz entschieden, dass die Erstkommunionen und Firmungen verschoben werden. Auch der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) findet nicht statt. Über eine alternative Durchführung werde bei der nächsten Vollversammlung beraten. Zudem wird die „Lange Nacht der Kirchen“ (5. Juni) – in Absprache mit den anderen Kirchen in Österreich – für heuer abgesagt.
Alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Versammlungen sind zwar bis auf Weiteres untersagt, Pfarrkirchen sollen aber auch in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als „Orte der Hoffnung“ nach Möglichkeit offen gehalten werden, heißt es in der Erklärung. Die Kirchen stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien damit „Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung“, halten die Bischöfe fest.
Die Bischöfe entbinden die Gläubigen von der Sonntagspflicht. „Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden“, heißt es wörtlich. Die Gläubigen sollen über die Medien den Sonntagsgottesdienst mitfeiern und die Angebote des ORF, anderer Medien und der Kirche dafür nützen.
Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können aber unter strengen Auflagen stattfinden. Sie sollen schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert werden. Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, so die Bischöfe weiter. Um eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine nach der Freigabe neu bestimmen.
Die Bischöfe haben auch die Handhabung des Sakraments der Krankenkommunion präzisiert. Grundsätzlich wird diese nicht mehr nach Hause gebracht, einzige Ausnahme: das Viaticum (Wegzehrung/Sterbekommunion).
Hinsichtlich des Bußsakraments erinnern die Bischöfe zum einen an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, sie entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, solle sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit der betreffenden Person „einen Weg dafür suchen wird“. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), solle diese Praxis vorübergehend aussetzen.