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Month: Februar 2026

AUS DEM PFARRVERBAND – Erforderliche Zustimmung des jeweiligen Pfarrseelsorgers für pastorale Dienste in anderen Pfarren

AUS DEM PFARRVERBAND – Erforderliche Zustimmung des jeweiligen Pfarrseelsorgers für pastorale Dienste in anderen Pfarren

Ordinariatskanzler Msgr. Lic. Markus Heinz der Diözese St. Pölten richtet ein Rundschreiben an alle Pfarren: Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst! Aufgrund vermehrter Rückfragen im Bischöflichen Ordinariat in den vergangenen Monaten möchte ich daran erinnern, dass die Organisation und Koordination von Gottesdiensten und pastoralen Aktivitäten den jeweiligen Pfarrseelsorgern zukommt (vgl. cann. 519 u. 520 CIC). Vor der Annahme oder Zusage pastoraler Dienste in anderen Pfarren ist daher ausnahmslos bereits im Vorfeld die Zustimmung und Erlaubnis des zuständigen Pfarrseelsorgers einzuholen….

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